FAQs

  • Wie ist der Donaumoos-Zweckverband aufgebaut?

    Der Bezirk Oberbayern, der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, die drei Donaumoos-Gemeinden Karlshuld, Königsmoos und Karlskron sowie die vier Wasserverbände im Donaumoos gehören dem Zweckverband seit dessen Gründung im Jahr 1991 an. Im Jahr 1999 kam außerdem der Markt Pöttmes im Landkreis Aichach-Friedberg als freiwilliges Mitglied dazu. Bei einer großen Erweiterung im Jahr 2023 bekam der Zweckverband acht weitere Mitglieder: den Landkreis Aichach-Friedberg, die Städte Neuburg und Schrobenhausen sowie die Gemeinden Ehekirchen, Weichering, Brunnen, Langenmosen und Berg im Gau.

  • Was ist das Donaumoos-Team?

    Das Donaumoos-Team ist ein behördenübergreifendes Kompetenzteam, entsandt von der Regierung von Oberbayern, dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen sowie dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams sollen mit den Instrumenten und der Expertise der jeweiligen Entsendebehörde den Donaumoos-Zweckverband fachlich bei der Umsetzung von Projekten im größten Niedermoor Süddeutschlands unterstützen. Zugleich sollen sie gemeinsam mit den Akteuren vor Ort neue Ideen entwickeln und Projekte initiieren. Ein wichtiger Aspekt der Arbeit ist die Beratung und Unterstützung von Landwirten, Flächeneigentümern und weiteren Akteuren wie Kommunen, Verbänden und Arbeitskreisen. 

  • Welche Gremien kümmern sich um die Donaumoos-Entwicklung?

    Gleich mehrere Gremien sind für diesen Prozess verantwortlich. Eine entscheidende Rolle kommt neben der Verbandsversammlung und dem Fachbeirat des Donaumoos-Zweckverbands den Arbeitskreisen in den einzelnen Gemeinden zu. Sie sollen Zweckverband und Donaumoos-Team konstruktiv begleiten und auch eigene Ideen für die weiteren Schritte entwickeln. Erste Arbeitskreise haben sich bereits gebildet, weitere sind in Planung. 

  • Wie mächtig sind die Torfschichten im Donaumoos noch?

    Im Mittel beliefen sich die Moormächtigkeiten im Donaumoos im Jahr 2013 auf etwa 1,7 Meter. Während im Norden des Donaumooses bereits in größeren Arealen anmoorige Verhältnisse vorherrschen, reichen die Moormächtigkeiten insbesondere in den Randbereichen bei Langenmosen, Pöttmes und Walda noch bis stellenweise über fünf Meter. Flächen mit einer Moormächtigkeit von mehr als vier Metern sind allerdings nur noch in einem Umfang von etwas mehr als einem Prozent der Gesamtfläche des Donaumooses vorhanden.

  • Warum will die Staatsregierung genau 2000 Hektar im Donaumoos durch Moorschutzmaßnahmen schützen?

    2000 Hektar sind aus verschiedenen Gründen eine realistische Zielgröße, beispielsweise durch die Vorgaben im Donaumoos-Entwicklungskonzept sowie durch das vorhandene Eigentum in öffentlicher Hand. 

  • Was sagt die Potentialflächenanalyse für das Donaumoos aus?

    Die Potentialflächenanalyse des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt zeigt in mehrerne Kategorien die Flächen, die für Moorschutzmaßnahmen sehr gut, gut oder aber weniger gut geeignet sind. Kriterien sind dabei neben der Moormächtigkeit die Wasserverfügbarkeit und die hydrologische Abgrenzbarkeit der Flächen. Das Ergebnis: Vor allem die Randbereiche im Süden und im Westen sind gut für Maßnahmen geeignet. Das Zentralmoos hingegen liegt überwiegend in der roten und damit in der am wenigsten für Moorschutz geeigneten Flächenkategorie. Bei genauerer Betrachtung gibt es allerdings auch in dieser Katgeorie Ausnahmen. 

  • Was passiert, wenn nicht genügend Flächen für das 2000-Hektar-Ziel zur Verfügung stehen?

    Das Konzept des Freistaats ist ein Angebot an die Region und basiert auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Gleichzeitig lebt es gerade von den Initiativen aus der Region. Mit dem Konzept soll die Umsetzung des bestehenden Donaumoos-Entwicklungskonzepts forciert und weiterentwickelt werden.

  • Die Fördergelder des Freistaates sind vorerst auf zehn Jahre angelegt. Was ist für den Zeitraum danach geplant?

    Das Thema „Klimaschutz durch Moorbodenschutz“ wird auch nach 2030 eine hohe Bedeutung haben. Künftige Umsetzungsmaßnahmen werden stark davon abhängen, wie sich der Klimawandel, die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Rechtsetzung auf europäischer, Bundes- und Landesebene weiterentwickeln.

  • Was passiert mit Grundstücken, welche an geplante Schutzflächen angrenzen?

    Für Maßnahmen zur Veränderung des Grundwasserstands sind wasserrechtliche Planungsverfahren notwendig. Der Eingriffsverursacher muss entweder den Nachweis führen, dass Beeinträchtigungen Dritter ausgeschlossen sind, oder das Einverständnis des Eigentümers haben, beispielsweise für ein Wasserstandsmanagement.

  • Ist eine Flurneuordnung im Donaumoos geplant?

    Eine Flurneuordnung im Sinne eines einzigen großflächigen Verfahrens ist nicht geplant. Es wird für begrenzte Gebiete, in denen die Umsetzung von Maßnahmen sinnvoll erscheint, aber jeweils geprüft werden, ob und wie Flurneuordnungen zielführend und bedarfsgerecht eingesetzt werden können. Die Vorbereitung erfolgt auch unter Mitwirkung interessierter Grundeigentümer, zum Beispiel in Arbeitskreisen.

  • Werden Faktoren wie die Bodendiversität sowie der Grundstückswert bei einer möglichen Flurneuordnung berücksichtigt?

    Eine wertgleiche Landabfindung ist laut Flurbereinigungsgesetz erforderlich. Um das zu gewährleisten, ist als Grundlage eine Wertermittlung erforderlich. In deren Zuge wird bei landwirtschaftlichen Flächen auch der Nutzen berücksichtigt.

  • Inwieweit wird die Landwirtschaft in den Prozess der Donaumoos-Sanierung miteinbezogen?

    Landwirte sind als Flächeneigentümer und -bewirtschafter die zentralen Partner. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft im Donaumoos ist ein wesentliches Ziel des Konzepts. Daher ist eine frühzeitige und enge Einbindung auf unterschiedlichen Ebenen unabdingbar. Neben der Abstimmung mit Vertretern aus Verbänden sind vor allem Einzelgespräche mit Landwirten wichtig, um Betriebsstrukturen zu analysieren und damit auch Perspektiven für Betriebe zu entwickeln. Darüber hinaus ist die Landwirtschaft im Donaumoos-Zweckverband und dessen Gremien seit vielen Jahren eingebunden. Das gilt sowohl für die Verbandsversammlung als auch für den Fachbeirat. 

  • Wird in Zukunft im Donaumoos noch intensive Landwirtschaft möglich sein?

    Vorrangig geht es um die Erreichung der Ziele auf den anvisierten 2000 Hektar Moorflächen im rund 18.000 Hektar großen Naturraum Donaumoos. Derzeit umfasst der Moorbodenkörper noch etwa 12.900 Hektar. Intensive Landwirtschaft kann es weiterhin geben, allerdings nicht überall im Donaumoos. Im Hinblick auf die Herausforderungen im Zuge des Klimawandels und der Moorsackung wird eine gewisse Transformation der Bewirtschaftung notwendig sein. Donaumoos-Team und -Zweckverband wollen dazu Möglichkeiten aufzeigen. 

  • Was können Landwirte in Zukunft auf ihren Flächen im Donaumoos noch anbauen?

    Die Anbaumöglichkeiten auf landwirtschaftlich genutzten Moorflächen stehen eng im Zusammenhang mit dem Grundwasserstand. Bleibt er unverändert, verändern sich auch die Anbaumöglichkeiten nicht. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich die Ertragssicherheit bei bereits jetzt angebauten Kulturen angesichts des fortschreitenden Klimawandels und verstärkter Sommertrockenheit durch Steuerung des Grundwasserstands erhöht. Bei Wasserständen nahe an der Bodenoberfläche sind neben den Optionen zum Grünland und den derzeit erprobten Nasskulturen wie Rohrglanzgras, Rohrkolben und Seggen weitere feuchtetolerante Kulturen denkbar. Im Idealfall sollten diese Kulturen durch ihr enges Wurzelgeflecht positive Eigenschaften für die Befahrbarkeit beinhalten. Für nur etwas höhere Grundwasserflurabstände sind weiterhin einige konventionelle Kulturen nicht ausgeschlossen. Auch hierbei ist noch Forschungs- und Entwicklungsarbeit zur Anpassung von Sorten oder Landtechnik erforderlich.

  • Wird die regionale Wertschöpfung als klimaschonender Faktor im fortgeschriebenen Donaumoos-Entwicklungskonzept berücksichtigt?

    Regionale Wertschöpfung spielte bereits zur Erstellung des Entwicklungskonzepts eine Rolle. Heute steht Regionalität noch sehr viel mehr im Fokus und wird bei der Fortentwicklung des Konzepts eines der wichtigen Themen sein.

    Ziel ist es, die Moorbewirtschaftung an die durch den Klimawandel bedingten

    Herausforderungen anzupassen, damit auch zukünftig im Donaumoos regionale Lebensmittel erzeugt werden können.

  • Wie hoch darf der Wasserpegel maximal sein, um Weidehaltung nicht zu gefährden?

    Die Antwort ist nicht einfach und rassenabhängig. Grundsätzlich muss es auch trockenere Rückzugsbereiche geben, was aber auf den Weiden in der Regel alleine aufgrund der unregelmäßigen Sackungsprozesse meist gegeben ist. Milchvieh ist außerdem nicht ganzjährig auf der Weide. Außerhalb der Weidesaison sind daher höhere Wasserstände möglich. Regelbare Wassermanagementsysteme wären daher ideal.

  • Kann das Donaumoos nach Anhebung des Wasserpegels noch Regenwasser aufnehmen?

    Ein intakter Moorkörper weist eine deutlich bessere Wasserdurchlässigkeit auf als stark zersetzte Torfböden. Sofern ein intakter Moorkörper nicht überstaut ist, können Niederschläge folglich schneller versickern als auf zersetzten Moorböden. Darüber hinaus nimmt mit der fortschreitenden Torfzersetzung das Porenvolumen im Boden ab, wodurch weniger Niederschlagswasser zurückgehalten werden kann als bei einem intakten Moorkörper mit Grundwasserstand nahe an der Oberfläche. Sofern für Moorschutzmaßnahmen einzelne Gräben verfüllt oder aufgestaut werden, wird das Niederschlagswasser folglich erst verzögert über das Grundwasser an die Unterlieger abgegeben.

  • In einigen landwirtschaftlichen Betrieben sind neue Investitionen geplant. Wann haben Landwirte Planungssicherheit, um in ihre Betriebe wieder investieren zu können?

    Es wurde bewusst auf zentrale Vorgaben verzichtet, so dass sich viele Sachverhalte erst aus dem weiteren Entwicklungsprozess vor Ort ergeben. Da sich das Konzept als freiwilliges Angebot der Staatsregierung an die Region versteht, wird die Planungssicherheit für die Betriebe nicht eingeschränkt. Das aktuelle Vorhaben ist eine Fortführung und Forcierung auf Grundlage des Donaumoos-Entwicklungskonzepts, so dass wie im bisherigen Umfang Planungssicherheit besteht. Die Planung und Umsetzung von lokal begrenzten Moorschutzmaßnahmen können sich außerdem über mehrere Jahre erstrecken. 

  • Ist Photovoltaik im Donaumoos überhaupt möglich?

    Der Donaumoos-Zweckverband gibt weder eine Empfehlung zu Photovoltaik ab, noch lehnt er Anlagen ab. Stattdessen ist klar, dass diese Teil der Lösung sein können. Eine Untersuchung des Landesamts für Umwelt hat ergeben, dass Photovoltaik auf 38 Prozent der Donaumoos-Fläche denkbar wäre, 30,5 Prozent sind eingeschränkt geeignet, die übrigen 31,5 Prozent jedoch ausgeschlossen. 

  • Müssen potenzielle Betreiber Photovoltaik und Moorschutz kombinieren?

    Die Entscheidung über derartige Vorgaben ist Sache der Gemeinden, die weiterhin die Planungshoheit über ihr Gebiet haben. Allerdings empfiehlt das Landesamt für Umwelt eine Wiedervernässung oder zumindest eine Teilvernässung der Standorte von Photovoltaik-Anlagen, sofern das möglich ist.

  • Sind Photovoltaikanlagen in Schutzgebieten der Wiesenbrüter möglich?

    Nachdem Störungen von Brut-, Rast- und Nahrungshabitaten von Wiesenbrütern in Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht auszuschließen sind, bestehen derzeit in Wiesenbrüterschutzgebieten hohe Hürden. Es ist davon auszugehen, dass solche Anlagen eine vergrämende Wirkung auf einige Wiesenbrüterarten haben. Allerdings stehen Photovoltaikanlagen in der Regel auf extensivem Grünland mit geringen Störeinflüssen, was sich für einige Vogelarten (aber nicht für Brüter) positiv auswirken könnte.

  • Welche Bedeutung haben Photovoltaikanlagen und Wasserstoffgewinnung als Nutzungsoptionen für die künftige Entwicklung des Donaumooses?

    Photovoltaikanlagen werden künftig in Süddeutschland einen beträchtlichen Anteil zur Energieversorgung beitragen müssen. Die Erzeugung von Strom auf Moorböden ist aber nur dann nachhaltig, wenn gleichzeitig ein hoher

    Wasserstand eingestellt werden kann, der die weitere Torfzehrung unterbindet. Hier bestehen allerdings noch Kenntnislücken, die im Rahmen der Umsetzung des Konzepts in Pilotvorhaben geschlossen werden sollen. Die Erzeugung von Wasserstoff aus PV-Strom gewinnt unterdessen immer mehr an Bedeutung und

    könnte für die Anlagen eine höhere Wertschöpfung und einen weiteren regionalen Beitrag zur Energieversorgung bedeuten.

  • Welche Rolle übernehmen die Gemeinen bei der Donaumoosentwicklung?

    Die kommunale Planungshoheit bleibt Sache der Gemeinden. Die Anpassung von Flächennutzungsplänen wäre aber ein guter Schritt, falls bestehende Pläne wichtige Aspekte zur Donaumoos-Entwicklung nicht beinhalten oder Nutzungsänderungen beispielsweise im Zusammenhang mit Photovoltaik angedacht

    sind. Von Seiten des Donaumoos-Zweckverbandes besteht der Wunsch, alle Kommunen mit Anteilen am Donaumoos als weitere Mitglieder zu gewinnen. Die Bürgermeister könnten dann direkt auf Entwicklungen Einfluss nehmen. Aber auch ohne eine Mitgliedschaft werden die Kommunen bei entsprechender Betroffenheit in Planung und Umsetzung eingebunden.

  • Werden die Gemeinden künftig bezüglich ihrer Flächennutzungsplanung aktiv beraten und begleitet?

    Die Erstellung von Flächennutzungsplänen liegt im hoheitlichen Aufgabenbereich der Gemeinden. Für die Ausweisung neuer oder die Überarbeitung bestehender Flächennutzungspläne sollte allerdings eine Orientierung am Donaumoos-Entwicklungskonzept beziehungsweise dessen Fortschreibung erfolgen. Im Entwicklungskonzept sind je nach räumlicher Lage verschiedene Zielnutzungen vorgesehen.

  • Wie wird der Schutz bestehenden Grund- und Gebäudeeigentums vor möglichen negativen Auswirkungen durch Moorschutzmaßnahmen sichergestellt?

    Bereits im bestehenden Entwicklungskonzept sind unter Berücksichtigung der Grundwasserströme und der Topografie Pufferzonen um die Moorschutzbereiche gezogen, um Siedlungsgebiete nicht zu beeinträchtigen und den folgenden landwirtschaftliche Flächen weiter eine konventionelle Nutzung zu ermöglichen. Eine Wasserstandsanhebung muss außerdem wasserrechtlich abgesichert sein. Entsprechend müssen negative Auswirkungen auf Dritte ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist im Rahmen des Verfahrens ein hydrologischer Nachweis anzuführen, der die Auswirkungen einer Maßnahme mittels Modellrechnungen aufzeigt und ausreichend große Pufferbereiche dimensioniert. Ergänzend entstehen Grundwassermessstellen zur Beweissicherung. 

  • Wie wird gemeindliche Infrastruktur vor möglichen Schäden geschützt?

    Zunächst ist bei der Planung von Maßnahmen möglichst sicherzustellen, dass gemeindliche Infrastruktur nicht beeinträchtigt wird. Sollten trotz sorgfältiger Planung dennoch Schäden auftreten, die auf die Maßnahme zurückzuführen sind, so haftet der Auftraggeber, also in der Regel der Donaumoos-Zweckverband. Zu beachten ist, dass hohe Grundwasserstände bereits heute immer wieder vorzufinden sind. Bei der Planung ist daher vor allem die Auswirkung langfristig hoher Grundwasserstände zu ermitteln. Vor allem durch die Zielsetzungen von Maßnahmen zu weniger Moorschwund können sich aber durchaus auch positive Auswirkungen auf die Infrastruktur wie beispielsweise Leitungen ergeben.

  • Welchen Einfluss haben Maßnahmen auf das Trinkwassernetz?

    Für bestehende Trinkwasserleitungen darf keine Gefahr bestehen. Die Fernleitungen müssen bereits heute auf die jederzeit möglichen hohen Grundwasserstände im Donaumoos ausgelegt sein. Ein beendeter oder verringerter Moorschwund bewirkt jedoch auch, dass sich der Abstand der Fernleitungen zur Geländeoberfläche kaum verringert und damit auch weniger Beschädigungen durch Grabungsarbeiten zu erwarten sind. Für genauere Aussagen wird eine Analyse des Leitungsverlaufs mit den potenziellen Moorschutzkulissen erfolgen müssen.

  • Gibt es Studien in Bezug auf die Ausbreitung von Stechmücken in Mooren?

    Die aktuellste Studie aus 2021 wurde vom Landesamt für Umwelt heraus-

    gegeben und ist unter www.lfu.bayern.de/natur/moore/index.htm abrufbar. Auch

    das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung macht Untersuchungen bezüglich Stechmücken und deren Ausbreitung, zu finden unter www.mueckenatlas.com.


  • Welche Maßnahmen werden gegen Stechmücken ergriffen?

    Stechmückenplagen sind vorrangig ausgelöst durch sogenannte Überschwemmungsmücken. Dort wo nach Starkregenereignissen oder Überflutungen länger Wasser an der Oberfläche steht, können sich in relativ kurzer Zeit diese Stechmücken stark vermehren. Die beste präventive Maßnahme wäre diesbezüglich Überschwemmungen und Bodenverdichtungen zu vermeiden und die Versickerungsfähigkeit der Böden zu verbessern. Erhöhte Grundwasserstände per se führen aber nicht zu mehr Mücken.

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